27. Januar 2019

Europäischer Datenschutztag

Schloss (c) STADTBEKANNT

Das Grundrecht der Privatsphäre

Am 28. Jänner 2019 findet der Europäische Datenschutztag statt. Er soll daran erinnern, dass informelle Selbstbestimmung ein Grundrecht ist.

Ob beim Einkaufen, Onlinebanking oder Surfen im Internet – wir hinterlassen ständig digitale Spuren. Längst ist es kein Geheimnis mehr, dass Konzerne wie Google oder Facebook unsere Daten sammeln auswerten und zu Geld machen. Der Zugriff auf unsere persönlichen Daten bedeutet nicht zuletzt ein Eingriff in das Grundrecht der Privatsphäre. Abgesehen von der kommerziellen Datenauswertung, sorgen Maßnahmen staatlicher Überwachung für Kontroversehen in Sachen Persönlichkeitsschutz. Das im Mai letzten Jahres beschlossene Sicherheitspaket sieht die Opposition als unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre. Doch welche Maßnahmen des vielfach kritisierten Sicherheitspakets sind schon in Kraft getreten und welche stehen uns noch bevor? Hier ein kurzer Überblick:

Lokalisierung von Handys

Ursprünglich im Regierungsplan vorgesehen war die Lokalisierung der Mobiltelefone ohne der Mitwirkung des jeweiligen Netzbetreibers und ohne jeglichen Verdacht. Kritiker befürchteten, dass so auch Gesprächsinhalten abgehört werden sollten. Die im Juni 2018 in Kraft getretene Maßnahme wurde nochmals überarbeitet, so dass eine Lokalisierung nur mit einer richterlichen Genehmigung möglich ist.

Verkehrsüberwachungen

Seit Juni 2018 ist es möglich, dass auf allen österreichischen Straßen von jedem Auto das Kennzeichen, die Marke, der Typ und die Farbe erfasst werden. Auf Ansuchen können die Daten der Sicherheitsbehörde übermittelt werden. In Verdachtsfällen sollen die übermittelten Daten bis zu fünf Jahre gespeichert werden.

Registrierung von Prepaid SIM-Karten

Mit Jahresbeginn ist die Registrierung von SIM-Karten verpflichtend. Beim Kauf muss daher die Identität des Käufers durch die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises registriert werden.

Videoüberwachung

Am 1. März 2019 soll die optische und akustische Überwachung ausgeweitet werden. Behörden sollen Zugriff auf die Video- und Tonüberwachung aller öffentlicher Einrichtungen erhalten. Dies betrifft Verkehrsbetriebe wie etwa Flughäfen oder Bahnhöfe. Für den Zugriff bedarf es keinen konkreten Verdacht und die Aufnahmen sollten vier Wochen gespeichert werden.

Lockerung des Briefgeheimnisses

Seit Juni 2018 ist die Beschlagnahmung von Briefen zulässig, wenn sie zur Aufklärung einer vorsätzlich begangenen Straftat, die mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, erforderlich ist. Bisher war dies nur möglich wenn der Beschuldigte bereits in Haft ist oder eine Festnahme deswegen angeordnet ist.

Bundestrojaner

Der österreichischen Rechtsanwaltskammer zufolge ist der wohl gravierendste Eingriff in die Privatsphäre der geplante Einsatz der sogenannten „Bundestrojaner“. Dadurch wir den Behörden ermöglicht den gesamten Datenbestand und –verkehr eines Computers oder Smartphones mit Hilfe einer Spionagesoftware auszulesen. Dabei handelt es sich um eine Schadsoftware, die eigentlich für kriminelle Zwecke programmiert und eingesetzt wird. Ein Trojaner nutzt technische Sicherheitslücken, um auf Daten zuzugreifen. Somit wäre die Möglichkeit gegeben auch auf verschlüsselte Information Zugang zu erhalten. Laut Gesetzesentwurf sollte die staatliche Spionagesoftware ab 1. April 2020 zum Einsatz kommen.

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