2. Dezember 2019

Rauchverbot in Österreich

Rauchverbot (c) STADTBEKANNT

„Ein echter Wiener geht nicht unter – außer er ist Wirt“

Das mit 1. November 2019 in Kraft getretene Rauchverbot in der Gastronomie ist nunmehr nicht nur Fakt, sondern auch eine Diskussion, die immer wieder die Gemüter erhitzt.

Die einen sprechen sich im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzes und zum Schutz der Gäste klar dafür aus, die anderen sehen darin ein Eingreifen in die Entscheidungsfreiheit der Gastronomen. Was gesetzlich geregelt ist, so scheint es, bedarf auch keiner Diskussion über die Freiheit der WirtInnen bezüglich des Rauchverbots.

Doch was passiert mit all den kleinen, gut gehenden Kaffees gerade in den Wintermonaten, die bis dato von der Kaffeehaustradition lebten. Für die meisten EU-Touristen stellt sich diese Frage kaum, denn in vielen EU-Staaten gilt das Rauchverbot in der Gastronomie schon länger. Wer jedoch in Österreich lebt, der weiß was mit Beisl, Kaffeehaus und vielerlei anderem in Verbindnung gebracht wird – die Zigarette zum Bier oder zum Kaffee. Unabhängig dessen, wie man selbst gesundheitsschädlichem Konsum vieler Produkte gegenüber steht, muss man anerkennen, dass die Gastronomen sich berechtigterweise die Frage stellen, wieso ihre Meinung dazu nicht anerkannt wird.

Ein paar Zahlen sagen einiges aus

Mit Stand 9. November 2019 gab es in Wien 1.169 Kontrollen durch das Wiener Marktamt. Eine erfreuliche Nachricht ist, dass es nur 8 Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Rauchverbot gab. Davon bezogen sich 5 Anzeigen auf die fehlende Kennzeichnung. Das zeigt, dass sich die meisten WirtInnen an das Qualmverbot halten. Bis zu 100.000 Euro Beugestrafe können ausgesprochen werden und das traf einen Gastronomen tatsächlich, da er das Rauchverbot nach einem rapiden Umsatzrückgang wieder zurücknahm, bevor das neue Gesetz in Kraft trat.

Rund 50% Prozent Umsatzeinbußen verzeichnen Lokalbetreiber, vor allem jene die Bars und Kaffeehäuser betreiben. Auch der Zeitpunkt für die Einführung des strikten Rauchverbots wird von vielen kritisiert, denn eine gewisse Eingewöhnungsphase sollte auch Stammgästen und dem Tagesgeschäft eingestanden sein, somit eignet sich der November nicht gerade gut für das Abgewöhnen des Rauchens beim Lieblingswirten.

Großgastronomen überleben wahrscheinlich, doch was ist mit den Kleinen?

Größere gastronomische Unternehmen werden das Rauchverbot höchstwahrscheinlich überleben und die Zeit der „Flaute“ finanziell wegstecken können. Doch Monika und ihr Lokal oder auch Martin, der ein Pub betreibt werden in den nächsten Monaten alle Reserven, insofern sie welche haben, mobilisieren müssen. Laut Vergleichsdaten aus anderen EU-Ländern überleben drei bis sieben Prozent der LokalbestitzerInnen das Rauchverbot nicht. Ob sich diese Entwicklung auch in Österreich auf diesem Niveau halten wird, ist abzuwarten.

Jedenfalls ist es um jede Existenz schade, die aufgrund von Entscheidungen, die ziemlich demokratisch aussehen, in sich aber wenig Toleranz und Verständnis tragen – gleichzeitig auch keine faire Debatte zulassen, zu Grunde geht. Da fragt sich dann auch kaum einer, was mit den Menschen, die ihre Lokale aufgeben müssen und ArbeitnehmerInnen, die folglich arbeitslos sind passiert.

1 Kommentar

  1. Maria

    5. Dezember 2019

    Wenn das Rauchverbot einen große Prozentsatz an Lokalen trifft, dann bedeutet das, dass es bisher prozentuell nur sehr wenige tatsächlich rauchfreie Lokale gab. Wäre es so gewesen, dass fast die ganze Gastronomie rauchfrei war, wäre das Thema jetzt nicht der Rede wert. So war es aber leider nicht.

    Daher sorry to say, aber wenn Raucher gegenüber Leuten, die nicht rauchen wollten oder dürfen (Babies, Kleinkinder, Schwangere, Kranke), so tolerant gewesen wären, wie sie jetzt für sich fordern, wäre kein Rauchverbot gekommen. Dieses war lange im Voraus angekündigt. Warum hat niemand sich vorbereitet?

    Zum Arbeitnehmerschutz: Es ist ein Unterschied, ob ich in einem verrauchten Lokal gschwind einen Kaffee schlürf, oder ob ich 8-12 Stunden dort arbeiten muss. COPD vorprogrammiert. Ein langsamer, qualvoller Tod durch Ersticken, den man niemandem wünschen kann.

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