29. Mai 2010

Wien verpartnert sich bereits

Verpartnerung? Das ist die neue gesetzliche Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft eintragen zu lassen. Vor Einführung der Eingetragenen Partnerschaft ist in Österreich ein kleiner Kulturkrieg ausgebrochen. Einzelne Gemeinden und mit Vorarlberg gar ein ganzes Bundesland zeigen sich wenig begeistert von der Gleichstellungsinitiative.

In Wien sieht man das alles etwas lockerer. Auch die hoch wichtige Frage ob Homosexuelle Paare das Recht auf eine offizielle Zermonie haben, oder die Verpartnerung möglichst sachlich und ohne viel Trara  ablaufen soll, ist in Wien kein großes Thema. Es besteht die Möglichkeit einer feierlichen Zeremonie im Festsaal der zuständigen Magistratsabteilung 35, die bislang aber noch kein Paar in Anspruch genommen hat. Auch vor fototauglichen Denkmälern wie dem Schloss Schönbrunn, oder dem Riesenrad darf sich verpartnert werden.  

Unklar bleibt weiterhin ob man zukünftig weder verheiratet, noch verpartnert sagen kann. Oder wie man zukünftig den/die Verpartnerte vorstellen soll. “Das ist Kurt, er ist mein eingetragener Partner”, klingt doch irgendwie deppert. Aber solche sprachlichen Feinheiten werden sich schon noch klären lassen. 

Sobald es nicht mehr kalt und grau ist, sondern der Frühling einkehrt, wird in Wien übrigens mit deutlich mehr Verpartnerungen gerechnet. Der April und Mai, traditionell die Hochzeitsmonate des Jahres, werden wohl auch zu zahlreichen Verpartnerungen führen. 

Was die eingetragene Partnerschaft übrigens nicht bringt, ist eine vollständige Gleichstellung von homo- und heterosexuellen Paaren. Zwar hat sich Österreich mit den eingetragenen Partnerschaft dem europäischen Trend etwas mehr angenähert, aber nach wie vor ist hierzulande pfui, was in anderen Ländern wie Holland oder Spanien längst Usus ist. Die Adoption von Kindern ist ebenso wenig erlaubt, wie der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin.

Für heterosexuelle Paare sehr ärgerlich ist, dass das Rechtsinstrument der eingetragenen Partnerschaft für sie nicht zur Verfügung steht. Das ist insbesondere deshalb ärgerlich, weil neben den bereits erwähnten Nachteilen, der Vorteil eines fortschrittlicheren Scheidungsrechts, das in der Eingetragene Partnerschaft verwirklicht wurde, diesen nicht zur Verfügung steht. Da man das durchaus als diskriminierend werten kann und die ersten diesbezüglichen Prozesse bereits im Anrollen sind, kann es gut sein, dass die E.P. bald für alle Paare geöffnet wird. Wann eine vollständige Gleichstellung von homo- und heterosexuellen Paaren verwirklicht wird, steht hingegen noch in den Sternen. 

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