3. März 2019

Sicherungshaft für Gedankenverbrechen

Zaun Gitter (c) STADTBEKANNT

Gestempelt “G’frast”, ab in den Knast

Unser GRIMAZ Herbert Kickl glänzt in letzter Zeit oft mit mutigen und reschen Ideen, die beim Volk ankommen. Eine davon: Die Schutz- …äh, pardon, Sicherungshaft für Asylwerber.

Sie darf ohne vorherige Straftat, ohne richterlichen Beschluss und ohne die U-Haft-Vorbedingungen (laufende Ermittlung, Tatbegehungsverdacht, Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr) verhängt werden. Ein bisserl wie bei Minority Report, falls sich jemand an den Streifen erinnert. Ein sorgfältig ausgewählter, braver Beamter des Asylamts vertraut auf sein untrügliches Gespür, stempelt auf “Gefährder”, “G’frast”, “Unhöflich” oder “Schaut aus wie Terrorist” und schon ist der Afghane im Häfen. Eine Liste haftwürdiger Gedankenverbrechen gibt es nicht, auch die Dauer der Haft soll im Einzelfall entschieden werden. Gegner argumentieren mit der Verfassung und empören sich. Zu Unrecht! Immerhin kann man eine Verfassung leicht ändern, wo doch eh das Recht der Politik zu folgen hat.

Fazit

Die humanitätsduseligen linkslinken Regierungen Westeuropas mögen pikiert das Näschen rümpfen. Dabei hat sich das Konzept der vorbeugenden Haft inklusive “konzentrierter Unterbringung” ((c) GRIMAZ) bei erfolgreichen Nationen bestens bewährt. In Putins Russland etwa. Oder in jenem großen Reich, das zwar keine 1.000 Jahre gehalten hat, aber immer noch von einigen treuen blauen Geistern mit Stretching-Übungen geehrt wird.

Kommentieren

Die Emailadresse wird nicht angezeigt