19. Mai 2010

Ärger um die Bundeshymne

Wird Christina Stürmer für ihre Neuinterpretation der Bundeshymne verklagt?

So hat sich das Bildungsministerium den Start der neuen Bildungskampagne vermutlich nicht vorgestellt. Eine groß angelegte Kampagne wurde in Auftrag gegeben, um für die von Bildungsministerin Claudia Schmied geplante Bildungsreform, zu werben. Ein Fernsehspot welcher die Jugendbilder berühmter ÖsterreicherInnen zeigt, wurde gedreht. Mit Christina Stürmer hat man sogar Österreichs wohl zur zeit erfolgreichsten Popstar aufgeboten, um die Spots musikalisch zu begleiten. Christina Stürmer nahm eine popigere Version der Bundeshymne auf und erweiterte die Strophe “Heimat bist du großer Söhne”, um den Zusatz “..und Töchter”.

Die Forderung nicht nur Männer, sondern auch Frauen in der Bundeshymne zu erwähnen, gibt es schon länger. Allerdings wurde die Hymne bisher noch nicht verändert. Dennoch hatte sich das Ministerium dazu entschlossen, diese modernisierte Version der Hymne zu verwenden.

Womit zu rechnen war, war die rasch einsetzende Kritik von Opposition und manchen Medien am Sinn, den Kosten und der Machart dieser Kampagne. Auch die neu interpretierte Bundeshymne stieß nicht überall auf ungeteilte Begeisterung.

Womit wohl keiner gerechnet hatte war das was dann passierte. Die Erben von Paula von Preradovic, die den Text zur Bundeshymne schrieb, schalteten einen Anwalt ein und verlangen eine Unterlassungserklärung. Die Veränderung des Textes, durch die Hinzufügung von “..und Töchter” sei ein Eingriff ins Persönlichkeitsurheberrecht und deshalb zu unterlassen. Das Ministerium sieht der Klage jedoch gelassen gegenüber, da man den Text nicht verändert habe, sondern ihn lediglich an die veränderte gesellschaftliche Entwicklung angepasst habe.

Frauenministerin Heinisch-Hosek denkt schon darüber nach den Text der Bundeshymne überhaupt zu erneuern und damit eine Debatte aufzugreifen, die zuletzt die damalige Frauenministerin Maria Rauch Kallat 2005 anstieß. Damals scheiterte diese noch am Koalitionspartner mit dem Plan die Texteile in “große Töchter, Söhne” zu verändern und auch ansonsten einige Wörter wie beispielsweise “Vaterland” zu ersetzen. Es könnte also gut sein, dass die Bundeshymne schon bald mit einem leicht veränderten Text gesungen wird. Am ohrenbetäubenden Falschsingen vieler SportlerInnen und PolitikerInnen wird das jedoch vermutlich kaum etwas ändern.

Womit Christina Stürmer wohl nicht rechnen muss, ist eine Verfolgung nach §248 StGB. “Wer in der im Abs. 1 bezeichneten Art in gehässiger Weise eine aus einem öffentlichen Anlaß oder bei einer allgemein zugänglichen Veranstaltung [….] die Bundeshymne oder eine Landeshymne beschimpft, verächtlich macht oder sonst herabwürdigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Eine Beurteilung der musikalischen Qualität der neu interpretierten Hymne überlassen wir unseren LeserInnen

 

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