10. Oktober 2018

I woar’s ned!

Facebook Daumen (c) STADTBEKANNT Hofinger

Warum Online-Belästigung durchgeht – und es kaum jemanden stört

Seit gestern ist es bestätigt. Wer von seinem Facebook-Account aus andere aufs Tiefste beleidigt, bedroht und sexuell belästigt, braucht sich nicht vor dem Gesetz zu fürchten. Man muss sich nur hartnäckig darauf ausreden, den Computer versehentlich Mr. oder Mrs. Unbekannt überlassen zu haben, der oder die (natürlich in derselben fehlerhaften Rechtschreibung wie man selbst) die inkriminierte Botschaft verfasst hat.

Das ist das eigentlich Traurige an dem gestern gefällten Urteil gegen Sigi Maurer: Die grausliche Privatnachricht mit der geäußerten Vergewaltigungsfantasie bleibt ein Nebenschauplatz, eine Kleinigkeit, ein nicht verfolgbares “Kavaliersdelikt” – während das offensive Sich-Wehren dagegen bestraft wird. Im derzeitigen Gesetzesrahmen war das Urteil beinahe absehbar. Die Regierungsparteien wären gefordert, am Gesetz nachzuschärfen (Stichwort Haftung für Social Media Accounts) und so etwas zum Schutz von Frauen zu unternehmen.

Leider ist ebendas nicht absehbar. FPÖ-nahe Seiten wie “Unzensuriert” schlagen sich unverhohlen auf die Seite des Biershopbetreibers, rechte Fans jubeln ob des Urteils gegen die verhasste Ex-Grüne. Solidarität mit Frauen? Nur, wenn’s gegen “die Ausländer” geht.

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