9. Mai 2019

Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen

BBU (c) STADTBEKANNT

Kickl will Zugriff auf vertrauliche Beratungsunterlagen

Das Asylwesen gehört zu den strittigsten Gesetzesmaterien in Österreich. Aufgrund der großen politischen Drucks kommt es oft mehrmals jährlich zu Gesetzesänderungen.

RechtsanwältInnen, MenschenrechtsanktivistInnen und hinter vorgehaltener Hand auch JuristInnen des Innenministeriums sprechen seit einiger Zeit davon, dass das österreichische Fremden- und Asylrecht zu den komplexesten Gesetzesmaterien des Republik gehört.

Mit dem neuesten Gesetzesvorhaben greift Kickl nach vertraulichen Daten

Wie bereits in Regierungsprogramm 2017 angekündigt soll die Rechtsberatung für AsylwerberInnen, also Flüchtlinge, die einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich gestellt haben und noch auf die Erledigung warten, künftig durch eine Bundesagentur stattfinden. Bisher wurde dieses Angebot durch drei NGOs erledigt, allen voran die sozialdemokratische Volkshilfe und die evangelische Diakonie, die sich beide in dem Feld einen ausgezeichneten Ruf erarbeitet haben.

Kritische Stimmen werden erstickt

Es ist der Erfolg dieser beiden, dass regelmäßig auf die hohe Fehlerqutote des Amtes hingewiesen wurde und tausenden Menschen zu ihren Rechten –besonders in dieser menschenrechtlich hochsensiblen Materie – verholfen wurde. Die dritte NGO ist der Verein Menschenrechte Österreich (VMÖ), der in den letzten Jahren häufig unter Kritik stand, weil er sich trotz Auftrag wenig um Menschen in Schubhaft kümmerte und hauptsächlich daran interessiert war, die Zahl der RückkehrerInnen, also der Flüchtlinge, die freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückgehen, zu erhöhen. Caritas und Diakonie, die zuvor die rechtliche Schubhaftbetreuung organisiert haben, erreichten Rekordzahlen bei der Beeinspruchung zu Unrecht verhängter Haft.

Das Ergebnis war, dass man Ihnen Auftrag und Gelder für die Schubhaftbetreuung entzog. Nun soll das auch für die reguläre Rechtsberatung folgen.

Die österreichische Asylbehörde heißt Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) und untersteht dem Innenministerium. Zuletzt hat sich Minister Kickl per Vorordnung das Recht gesichert, die Leistung der Behörde selbst und direkt bestimmen zu können. Der Kurier berichtet, dass ein Polizist und Parteifreund Kickls, der jahrelang erfolglose Ermittlungen gegen die Diakonie geführt hat, künftig die Behörde leiten soll.

Mehr als 42% der Asylbescheide sind fehlerhaft

Dabei ist die Arbeit des BFA nicht unumstritten. Über 40% der Entscheidungen werden von der Berufungsinstanz zurückgewiesen oder korrigiert. Anstatt jedoch die Qualität zu verbessern wird den NGOs die Grundlage für die Rechtsberatung entzogen.

Eine Bundesbehörde solls richten

Im April wurde nun endlich der Gesetzesentwurf für die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) im Parlament eingebracht und soll am 16.5. letztmalig im Plenum diskutiert werden. Diese BBU wird zu 100% im Eigentum des Bundes stehen, vom Innenministerium verwaltet und soll künftig die rechtliche Beratung für Flüchtlinge übernehmen. Das heißt, das Innenministerium vertritt die Menschen, die es nicht will bei einem Verfahren, das unseriös ist, gegen sich selbst.

Massenhafte Datenweitergabe

Der Gesetzesentwurf enthält einem besonders gefährlichen Halbsatz. Tritt es in Kraft, sind die Ngos verpflichtet sämtliche Beratungsunterlagen der neu gegründeten BBU zu übergeben, darunter sensible Beratungsinhalte über Fluchtgründe und –routen, Strategien und intime Details über Politik, Sexualität, Religion und Familie. Diese stünden dann auch dem Innenministerium und damit indirekt auch der Asylbehörde zur Verfügung.

Hinzu kommt, dass es auch das Innenministerium ist, das mit Staaten wie Nigeria, China, Afghanistan oder Tschetschenien (Russische Föderation) über die Rücknahme von Schubhäftlingen verhandelt.

Eingriff in Grund- und Menschenrechte

Das Vorhaben Herbert Kickls stellt einen massiven Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz, das Menschenrecht auf ein faires Verfahren und das völkerrechtlich verpflichtende Recht auf unabhängige Rechtshilfe bei Asylverfahren.

Gesetzestext und Stellungnahmen

 

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