11. September 2015

Asyl in Österreich

Demo (c) STADTBEKANNT

Auf der Suche nach den Fakten in Österreich

Kaum ein Thema beherrscht derzeit die Medien und den öffentlichen Diskurs gleichermaßen wie die Flucht tausender Menschen nach Europa und im Speziellen nach Österreich.

Rund drei Viertel davon sind aus Syrien, Irak und Afghanistan aufgebrochen – einer verlorenen Heimat, die auf unbestimmte Zeit in Krieg und Chaos versunken ist. Sie nehmen Wochen bis Monate der Entbehrung auf sich, zwängen sich auf überladene, kaum seetüchtige Boote oder in LKWs und Lieferwägen von Schleppern, um ihr Ziel zu erreichen. Nicht alle überleben die verzweifelte Flucht. Für die, die es geschafft haben, beginnt ein neuer, langwieriger Kampf – der Kampf um ein neues Leben in Sicherheit.

Was geschieht nach der Ankunft in Österreich?

In Österreich stranden täglich hunderte Menschen. An der Grenze, entlang von Straßen, auf Autobahnen oder Bahnhöfen werden sie aufgegriffen und erst einmal provisorisch versorgt – meist von freiwilligen Helfern, die sich um Betten, Nahrung und medizinische Versorgung kümmern. Anschließend werden sie von der Polizei mitgenommen. Nach bis zu 48 Stunden in polizeilichem Gewahrsam werden die Menschen in ein Erstaufnahmezentrum gebracht. Die meisten kommen nach Traiskirchen.

Im Erstaufnahmezentrum wird der Asylantrag gestellt. Bei einer Befragung werden Fluchtroute und Identität ermittelt, erst danach beginnt das Asylverfahren.

Asylant, Asylwerber oder Asylberechtigter?

Personen mit laufendem Asylverfahren werden als Asyl(be)werber bezeichnet und sind für die Dauer ihres Verfahrens legal im Land. Wird dieses Verfahren positiv abgeschlossen und die Person als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt, handelt es sich um einen Asylberechtigten. Nur Asylberechtigte dürfen einer Erwerbsarbeit nachgehen und haben Anspruch auf Sozialleistungen wie die Mindestsicherung.

Das häufig an Stammtischen und aus gewissen politischen Ecken vernommene Wort “Asylant” verwischt diesen Unterschied – oft aus Unwissen, teils aber auch, um Stimmung zu machen und Neiddebatten zu schüren.

Wie läuft ein Asylverfahren ab?

Ein Asylverfahren besteht aus zwei Teilen, einem Zulassungsverfahren und einem inhaltlichen Verfahren.

Das Zulassungsverfahren bestimmt, ob der Antrag auf Asyl in die Zuständigkeit Österreichs fällt. Ist eine Person etwa über einen sicheren Drittstaat geflohen und wurden dort bereits ihre Daten aufgenommen, kann es passieren, dass das Verfahren nicht zugelassen wird: Das Dublin-III-Abkommen schlägt zu, die Person muss den Asylantrag in einem anderen Land stellen. Das Dublin-Abkommen trifft jene besonders hart, die mit Geschwistern und Freunden flüchten, aber in unterschiedlichen Ländern von Behörden aufgegriffen wurden – für sie gibt es keine Chance auf Asyl im selben Land.

Etwa 20 Tage bis einen Monat brauchen die Behörden, um zu prüfen, welcher Staat für die Person zuständig ist. In dieser Zeit befinden sich die Menschen im Erstaufnahmezentrum und dürfen den Bezirk nicht verlassen.

Ist jemand einmal für das Verfahren in Österreich zugelassen, beginnt die zweite Phase, das inhaltliche Verfahren. Hierbei werden per Einzelfallprüfung die Gründe für die Flucht und die Umstände der Verfolgung untersucht. Der Flüchtling bekommt für die Verfahrensdauer eine weiße Karte (“Aufenthaltsberechtigungskarte”) und wird einem Bundesland und einer Betreuungseinrichtung zugewiesen. Einige schlafen in privaten Unterkünften. Der zweite Teil des Verfahrens dauert oft sehr lange – bis zu mehrere Jahre lang kann das lähmende Warten in Anspruch nehmen, nicht zuletzt weil es den Behörden an Personal mangelt.

Was dürfen und bekommen Asylbewerber in Österreich?

Ab Einbringung des Asylantrags müssen Flüchtlinge per Gesetz eine Grundversorgung erhalten. Diese inkludiert ein angemessenes Quartier, ausreichend Essen und Kleidung sowie medizinische Versorgung. Ist eine Person in einer Betreuungseinrichtung untergebracht – etwa einem Flüchtlingsheim – bekommt er oder sie zusätzlich € 10,- Taschengeld pro Woche. Kann vonseiten der Einrichtung nicht für alle gekocht werden, müssen sich die Flüchtlinge mit € 5,50 täglich selbst versorgen. Für privat untergebrachte erwachsene Flüchtlinge werden Wohn- und Verpflegungskosten in der Höhe von rund € 320,- erstattet.

Asylbewerber sind krankenversichert, ihre Kinder unterliegen der Schulpflicht. Arbeiten oder österreichische Sozialleistungen in Anspruch nehmen können sie aber erst bei positiv abgeschlossenem Verfahren.

Gibt es auch Asyl auf Zeit?

Für Menschen, die zwar keinen Asylstatus zuerkannt bekommen haben, deren Abschiebung in das Heimatland aber aus verschiedenen Gründen gefährlich wäre, gibt es die so genannte graue Karte (“Aufenthaltsberechtigungskarte für subsidiär Schutzberechtigte“). Der legale Aufenthalt in Österreich ist dann auf ein Jahr beschränkt, erst nach Ablauf dieser Zeit kann auf Verlängerung um weitere zwei Jahre angesucht werden.

Subsidiär Schutzberechtigte sind zwar legal im Land und dürfen nach Zuerkennung ihres Status auch arbeiten, haben aber ansonsten weit weniger Rechte als anerkannte Flüchtlinge. So haben sie etwa keine Chance auf eine Gemeindewohnung und bekommen weniger Kindergeld und Familienbeihilfe.

Wie funktioniert die Familienzusammenführung?

Ist der Asylstatus zuerkannt, hat ein Flüchtling das Recht, die Familie auf eigene Kosten nachzuholen. Konkret umfasst das den/die Ehepartner/in und minderjährige Kinder. Kinder über 18 Jahren können nicht ohne weiteres nachgeholt werden – ein Dilemma, das viele Familien vor schwere Entscheidungen stellt. Der Antrag auf Familienzusammenführung kann erst nach positiv abgeschlossenem Verfahren bei der österreichischen Botschaft gestellt werden.

Flieht ein Minderjähriger und ist vor Abschluss des Verfahrens noch unter 18 Jahre alt, darf er die Eltern nachholen. Bei zu langer Verfahrensdauer kann diese Frist verfallen.

Subsidiär Schutzberechtigte können ihre Familie erst nach einem Jahr nachholen, wenn ihre Aufenthaltsberechtigung verlängert wurde.

Kommentieren

Die Emailadresse wird nicht angezeigt