25. Januar 2011

Hürdenlauf zum Studienplatz

Besser wird’s nicht mehr – das muss das Motto von Wissenschaftsministerin Beatrix Karl (ÖVP) und Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) gewesen sein, als sie über die Neuregelung des Uni-Zugangs entschieden. So dürfen sich die StudienanfängerInnen ab Wintersemester 2011 über neue Hürden zu ihrem Studienplatz durchkämpfen.

Stadtbekannt hat die Neuerungen im Detail:


Studienberatung:

Verpflichtend ist ab Herbst 2011 die Absolvierung einer Studienberatung vor der Auswahl eines Studiums. Bei Studieneintritt ist eine Bestätigung über diese Orientierungshilfe nachzuweisen. Wer diese für die geschätzten 50.000 Studierwilligen leisten soll ist derzeit noch unklar. Die Möglichkeit einer einheitlichen flächendeckenden Beratung für alle StudienanfängerInnen gibt es derzeit in Österreich nicht.

Vor-Anmeldung:

Wer studieren will muss sich künftig vor der Inskription online an der Universität der Wahl anmelden um eine größere Planungssicherheit zu gewährleisten. Möglich ist dies an mehreren Unis und auch in mehreren Fächern. Stichtag sind der 31. August für das Wintersemester und der 31. Jänner für das Sommersemester.

Nur noch eine Prüfungswiederholung:

Statt bisher dreimal dürfen Studierende in Zukunft eine Prüfung nur noch einmal wiederholen. Über einen weiteren Wiederholungstermin dürfen die Universitäten autonom entscheiden. Bisher waren diese autonomen Termine unbeschränkt.

Generelle Studieneingangsphase:

Eine Studieneingangsphase wird es ab dem kommenden Wintersemester für alle Studien, auch jene in denen nicht zu wenig Plätze zur Verfügung stehen, geben. In diesem Semester muss es zumindest zwei Prüfungen geben. Die Eingangsphase entscheidet dann darüber ob jemand in das Hauptstudium aufgenommen wird oder nicht.

Aufrecht bleibt die bisher nur vorläufig eingeführte Studienplatzbeschränkung mit Aufnahmeprüfung für die Fächer Medizin, Veterinärmedizin, Psychologie und Publizistik. Keine kontingentierten Plätze aber weiterhin Aufnahmeprüfungen wird es in den Kunststudien und Sportwissenschaften geben.

Zukünftigen Studierenden bläst also ab dem kommenden Wintersemester ein rauerer Wind ins Gesicht. Doch auch etwas Positives gibt es zurzeit zu vermelden. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft ob die momentane Studiengebührenregelung nicht verfassungswidrig ist. Die Studiengebühren sind seit 2008 nicht komplett aufgehoben sondern nur für die Zeit der Mindeststudiendauer in einem Studienabschnitt und der dazugehörigen Toleranzsemester ausgesetzt. Diese Studienabschnitte gibt es jedoch nur mehr in den Diplomstudien, nicht aber in Master- und Bachelorstudien. Die Definition der Kriterien für die Bezahlung oder Befreiung von Studienbeiträgen können damit unklar sein. Mit einer Entscheidung ist jedoch nicht vor Juni dieses Jahres zu rechnen. 

1 Kommentar

  1. studentin

    25. Januar 2011

    nicht fisch nicht fleisch
    Ja das ist wieder der typisch österreichische Weg. Eine Lösung die keinen zufrieden stellt und uns alle nicht weiter bringt. Wie ist das mit der einmaligen Prüfungswiederholung gilt das nur für die Studieneingangsfase oder für das gesammte Studium?

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