4. August 2011

Gesetzeswidrigkeit bei der ÖH-Wahl?

Der VfGH prüft das E-Voting-System der ÖH-Wahl 2009 weil sie die freie, geheime Wahl nicht garantiere.

Viel hat’s kostet, (fast) nix is g’schehen. So könnte man das extra für die ÖH-Wahlen vor zwei Jahren neu angeschaffte E-Voting-System zusammenfassen. Der knappe Million Euro, die das Prestigeprojekt des damaligen Wissenschaftsministers und nunmehrigen EU-Kommissars für Regionalpolitik, Johannes Hahn, gekostet hat standen gerade einmal 2.161 online abgegebenen Stimmen gegenüber. Ein Verhältnis von über 400 Euro pro Stimme, für das er sich wohl nicht nur in der, seiner, Wirtschaftskompetenzpartei ÖVP rechtfertigen musste.

Wahlordnung ungenau formuliert

Jetzt ist doch was geschehen. Über zwei Jahre nach der Wahl kündigte der Verfassungsgerichtshof nun eine teilweise Prüfung der HochschülerInnenschaftswahlordnung auf ihre Gesetzeskonformität an, nachdem der VSStÖ und die GRAS bereits kurz nach der Wahl Einspruch erhoben hatten.

Im Detail soll Absatz 8 der Wahlordnung unter die Lupe genommen werden, auf dem das E-Voting fußt. Bedenken hat der Gerichtshof wegen der unklaren Formulierung wie die Wahlkommission ihre Aufgaben – u.a. Feststellung der Identität, Entgegennahme der Stimmen, Entscheidung über deren Gültigkeit und Veröffentlichung des Wahlergebnisses – hier überhaupt wahrnehmen kann. "Die Wahlordnung scheint nun aber gar nicht oder bloß unzulänglich zu regeln, in welcher Weise und mit welchen Mitteln diese Aufgaben von der Wahlkommission beim E-Voting erfüllt werden können“, heißt es dazu im Prüfungsbeschluss des VfGH.

Freie und geheime Wahl steht im Zweifel

Es stünden eben die verbindliche Feststellung der Identität über das Internet und die geheime Abgabe der Stimme unter den gegebenen Umständen in einem gewissen Spannungsverhältnis. Der Gesetzgeber müsse auch festlegen welches System angewandt wird und dieses müsse nicht nur für die Mitglieder und Beobachter der Wahlkommission einsehbar sein. Der Quellcode der Software sollte öffentlich sein. Ebenso müsste das E-Voting-System eine äußere Kontrolle. ob die Wahlgrundsätze eingehalten wurden, erlauben, was zur Zeit nicht möglich scheint.

Gegen das Gesetz verstoßen dürfte auch der Wahltermin des E-Votings vom 18. bis zum 22. Mai und damit eine Woche vor der analogen Wahl vom 26. bis zum 28. des Monats.
Das Verfassungsgericht leitete damit ein Verordnungsprüfverfahren ein mit dessen Ergebnis in ungefähr neun Monaten zu rechnen ist. Die Regierung besitzt nun die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den Einwänden.

Mit dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs steht für die ÖH auch wieder die Novelle des Hochschülerschaftsgesetzes von 2005 auf dem Prüfstand, in der die damalige Ministerin Elisabeth Gehrer mit Stimmen von ÖVP und FPÖ die Direktwahl der ÖH-Bundesvertretung und der Fakultätsvertretungen abgeschafft hatte.

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