25. September 2011

Geil auf Nudel?

Gesundheitsminister Alois Stöger hat unlängst den Wunsch nach strengeren Vorschriften für die plastische Chirurgie verlautbart. Dabei geht es ihm vor allem um den Schutz von Minderjährigen – durch Richtlinien für die Branche soll ‘Modeentwicklungen unter Jugendlichen’ etwas von dem Wind genommen werden, den sie potentiell bei junger Klientel entfachen.
Auch Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek kritisiert schon länger offen die Art und Weise, wie Körperbilder bereits Kinder beeinflussen und ein Upgrading des eigenen Körpers wünschenswert wirken lassen. Sie fordert Besuche von ExpertInnen an Schulen, um SchülerInnen eine Hilfestellung in der Hinterfragung medial verbreiteter Körperbilder zu bieten.

Sexismusverbot in der Werbung

Wiewohl Stögers Vorstoß nicht schlecht ist und auch mehr Aufklärung an den Schulen sicherlich wünschenswert wäre, ginge es doch noch um einiges progressiver. So wird die mediale Vermittlung von Körperbildern in einigen anderen europäischen Ländern bereits bewußt vom Gesetzgeber auf Sexismus und Diskriminierung hin reguliert. In Schweden und der Schweiz ist derartige Werbung vom Gesetzgeber verboten, auch in Island ist sie illegal. Selbst in Italien, wo kaum eine Fernsehsendung ohne leicht bekleidete Tänzerinnen auskommt, gibt es bereits Rufe nach Richtlinien gegen die Verkettung von Frauenkörpern und Produkten in der Werbung. Dort kommen die Beschwerden von der Werbebranche selbst, die bemängelt, dass die ewig selbe Bilderflut bei den KonsumentInnen dazu führt, dass die beworbenen Produktnamen erst recht nicht hängen bleiben. In Österreich vergibt dieStandard.at seit jahren die ‘Zitrone’ an ausgewählte Kandidaten an sexistischer Werbung, wie zum Beispiel an das Sujet einer Kärntner Nudelmanufaktur, die ihre Teigwaren mit einer halbnackten Frau und dem geschmackvollen Slogan ‘Geil auf Nudel’ bewirbt.

Österreichischer Selbstschutz

Dabei bleibt es aber auch schon wieder. Hierzulande gibt es diesbezüglich keinen Schutz, lediglich ein Werberat waltet über Missbrauch von Körperbildern in der Werbung. In dessen Selbstbeschränkungsrichtlinien finden sich zwar Gebote gegen diskriminierende oder sexistische Werbung und die mediale Verwendung von Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum Produkt, der Werberat wird aber nur auf Beschwerden hin aktiv und ist letztlich lediglich eine Selbstkontrolle der Branche. Die Verpflichtung zur gesetzlichen Regelung ergibt sich für Österreich aber an und für sich, sowohl aus europarechtlicher Hinsicht, als auch durch die Unterzeichnung der Frauenrechtskonvention der UNO. Beide verpflichten dazu, Diskriminierung– Werbung eingeschlossen und in letzterem Fall spezifisch gegen Frauen gerichtete – durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Die Frauenministerin will diesbezüglich zwar schon länger Gespräche aufnehmen, bis das passiert, dürfen wir uns aber getrost davor fürchten, von Italien in Sachen Diskriminierungsschutz überholt zu werden.

Maxi Lengger

2 Kommentare

  1. Clara

    25. September 2011

    Von Italien in Sachen Antidiskriminierung
    überholt zu werden, finde ich ja dann fast schon einen epischen Fehler.

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  2. Regulierung

    25. September 2011

    Selbstregulierung
    Wie bei der Werbung ist einfach nie eine gute Idee.

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