4. Januar 2011

Feuer und Flamme gegen das Gesetz

Gerade erst haben wir Silvester hinter uns gebracht, doch mit dem Zündeln und Rauchen wird’s so schnell wohl kein Ende geben. Obwohl nun schon seit dem 4. Januar 2010, als genau einem Jahr, das Abbrennen von Bengalischen Lichtern und anderen Leuchtkörpern auf den heimischen Fußballtribünen verboten ist, wird wohl auch heuer neben dem Feuer der Leidenschaft jenes der Fackeln nicht ausgehen. Sehr zum Ärger des Innenministeriums, das mit teils drakonischen Strafen droht. Bis zu 4360 Euro oder vier Wochen Haft riskieren Fußballfans,
die ihrer Begeisterung leuchtenden Ausdruck verleihen. Erloschen sind die heimischen Tribünen trotzdem nicht. Viele Fußballanhänger lassen sich von den Verordnungen nicht abschrecken und zünden weiter ihre Feuerwerke.

Während die Behörden in manchen Bundesländern dabei einen eher entspannten Umgang pflegen fährt man in Wien, mit den beiden Großclubs Rapid und Austria, einen härteren Kurs. Bis zu 1000 Euro mussten Fans im Wiederholungsfall bereits berappen. Das Innenministerium verweist auf die Möglichkeit der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum legalen Zündeln, was von den Anhängern jedoch wegen der ihrer Meinung nach zu strengen Auflagen zurückgewiesen wird.
Außerdem argumentierten beispielsweise die Fangruppen des SK Rapid Wien in einer Aussendung, dass ein vom Innenministerium hergestellter Zusammenhang zwischen Pyrotechnik im Stadion und Gewalt vollkommen aus der Luft gegriffen sei und beim verantwortungsvollen Umgang mit dem Feuer auch niemand zu Schaden komme.


Selbstbeschränkung statt Gesetzesbeschränkung

Ähnlich äußerte sich auch die Faninitative Innsbruck, die auf eine "perfekte Zusammenarbeit zwischen Fans und Stadionsicherheit" heimischen Tivoli verweist, die legales Zündeln erlaubte. Zu Schaden komme nun vor allem die oft auch von Medien hochgelobte Stadionatmosphäre.
Die Initiative "Pyrotechnik ist kein Verbrechen" in der sich Anhänger vieler österreichischer Fußballvereine zum Protest gegen das Gesetz zusammengeschlossen haben erlegt sich aber auch selbst strenge Regeln auf. Mit Leuchtkörpern wolle man verantwortungsvoll umgehen, um weder Personen noch das Spiel oder das Stadion zu gefährden. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Kübeln mit Sand oder Wasser zur geregelten Entsorgung der Lichter. Völlig verzichten will man auf bloße Böller oder Knallkörper.

Ungerecht behandelt fühlen sich die Fußballanhänger auch im Vergleich mit anderen Gruppen. So gilt das Gesetz einerseits nur für Sportveranstaltungen, was beispielsweise Pyrotechnik bei Brauchtumsfeiern nicht rundweg verbietet, und andererseits würde das Gesetz zum Beispiel bei Ski-Rennen viel großzügiger ausgelegt, was der Nachtslalom in Schladming beweise, bei dem Bengalische Lichter zum fixen Bestandteil gehören.
Die Hoffnung auf eine Wieder-Legalisierung des Abbrennens von Leuchtkörpern will man trotzdem nicht aufgeben und weiter mit dem Innenministerium verhandeln.

Foto: Andreas Kopf
FC Parma vs. VFB Stuttgart UEFA-Cup, 16. 02. 2005

Wacker Innsbruck vs. Sturm Graz, 21. 10. 2006

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