16. Mai 2010

Ärztin zeigte Zähne

Dass es sehr teuer werden kann, wenn man zum Arzt muss und spezieller Behandlungen ohne Krankenkassendeckung bedarf ist ja inzwischen bekannt, dass es aber noch teurer sein kann nicht hin zu gehen musste nun eine 18-jährige Schülerin aus Niederösterreich erkennen.
 
Weil sie einen Zahnarzttermin in Baden bei Wien zu spät abgesagt hat flatterte der jungen Frau bald eine Schadenersatzforderung ihrer Zahnärztin über 140 Euro ins Haus. Dabei hatte die Schülerin den ausgefallenen Termin gar nicht bestätigt, wie sie anschließend erklärte.

Solche Strafzahlungen für versäumte Arzttermine häufen sich in letzter Zeit. Die Ärztekammer verteidigt diese Maßnahme und verweist auf die Regelung zu Werkverträgen wie sie mit Ärzten zu Stande kommen, im Gesetzbuch (§ 1168 ABGB): Dieses sieht Konsequenzen vor, wenn ein Patient oder eine Patientin unentschuldigt einen Termin versäumt. 
Schadenersatz sei aber nur dann einzufordern, wenn es nicht mehr möglich war das Terminloch mit anderen PatientInnen zu füllen, wie die Zahnärztekammer erklärte. Eine grundlose Absage sei in jedem Fall möglich.
Auch die Arbeiterkammer (ak) und die Patientenanwaltschaft sehen ein prinzipiell korrektes Vorgehen, fordern aber eine bessere Aufklärung über die möglichen Konsequenzen eines versäumten Arzttermins. 

Ob die Ärztekammer im Gegenzug Honorarnachlässe für ewiges Ausharren in Ärztewartezimmern andenkt ist indes nicht bekannt.

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