23. Juni 2011

Freisprüche im Tierschutzprozess

Furchtbar ist es gewesen, letztlich ist aber immerhin nichts geschehen, dieses Resümee können die Angeklagten des Tierschutzprozesses nach 14(!) Monaten Prozessdauer wohl ziehen. Denn am Ende musste jenes Urteil stehen, mit dem die meisten wohl schon länger gerechnet haben, ein Freispruch in allen Anklagepunkten.

Zur Erinnerung hier haben wir umfassend über den Prozess und die Vorwürfe gegen die Beschuldigten berichtet.

Freispruch und nun?

Jetzt sind also alle 13 Beschuldigten freigesprochen worden. Nachdem monatelang ermittelt, Video- und Online überwacht, verdeckte Ermittler eingesetzt, Menschen monatelang in Untersuchungshaft genommen wurden und Kosten von etwa 7 Millionen Euro entstanden sind, steht am Ende – so die Staatsanwaltschaft (wonach es nicht aussieht) nicht noch beruft – ein Freispruch, denn eine kriminelle Organisation nach §278a konnte nicht nachgewiesen werden.

In ihrer Urteilsbegründung übte die Richterin Sonja Arleth heftige Kritik am Leiter der SOKO Tierschutz, Erich Zwettler, da er behauptete, dass es mit 2008 keine verdeckten Ermittlungen mehr gab, was sie als Schutzbehauptung abqualifizierte. Was die Frage nach den Konsequenzen fast notgedrungen nach sich zieht, denn nicht nur die Angeklagten werten die Vorgangsweise der SOKO als unfassbaren Skandal.

In der Pressekonferenz nach der Urteilsverkündung stellten sie klar, dass aus ihrer Sicht nur der massive Einsatz der Zivilgesellschaft und die große mediale Aufmerksamkeit bewirkt hatten, dass sie einerseits aus der Untersuchungshaft entlassen und andererseits letztlich freigesprochen wurden. Die Angeklagten fordern nun den Paragrafen 278a zu reformieren. Ein Thema über das eine Delegation von ihnen noch heute mit der Justizministerin sprechen kann.

Und die Konsequenzen?

Ein erstes positives Signal ist die Bereitschaft der neuen Justizministerin Beatrix Karl eine Delegation der freigesprochenen Angeklagten zu empfangen. Doch wird es weitere Konsequenzen geben? Was sind die Folgen aus einem monatelangen Einsatz verdeckter Ermittler ohne Anordnung der Staatsanwaltschaft? Wird der Paragraf 278a reformiert oder abgeschafft? Werden den Beklagten rasch und unbürokratisch ihre Kosten erstattet? Wie viel an Schadenersatz wird letztlich zu leisten sein und welche enormen Summen wird dieser Prozess am Ende verschlungen haben? Wer wird dafür zur Verantwortung gezogen?

Viele Punkte sind noch offen und doch ist absehbar, dass sich einiges ändern wird. Der beispiellose Reinfall der Ermittlungen gegen die TierschutzaktivistInnen wird nicht ohne Konsequenzen bleiben können. Einen derartigen Prozess nach aktuell gültigem § 278a wird wohl nie wieder jemand führen wollen. Es wäre daher alles andere als eine Überraschung, wenn es den Angeklagten und zahlreichen engagierten BürgerInnen nicht nur gelungen ist die Anklage wie ein Kartenhaus zusammenbrechen zu lassen, sondern auch Österreichs wohl umstrittensten Paragrafen zur Reform oder Abschaffung verholfen hätte.

Unabhängig davon was noch an Aufarbeitung und Abschaffung oder Adaption des 278a kommen wird, war heute jedenfalls ein guter Tag für den Rechtsstaat.

Daniel Steinlechner

Mit Fug und Recht: Über Sinn und Unsinn

1 Kommentar

  1. Ninja

    2. Mai 2011

    Ja freispruch
    und jetzt Entsch

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