5. Juni 2015

Anleitung zum Umzugs-Streber

Stephansdom Wienblick (c) STADTBEKANNT

So wird der Wohnungswechsel bzw. der Umzug zum Klacks

Umzüge sind ein wenig wie Two-Face: So unbändig die Freude über das neue Heim auch sein kann, so niederschmetternd ist auf der anderen Seite oftmals der Gedanke an Einpacken, Transportieren, wieder Auspacken und den Haufen an Erledigungen zwischendurch. Als kleine Hilfestellung hat stadtbekannt für euch eine kleine Checkliste für den Vorzeige-Umzug zusammen gestellt.

Abhilfe für Umzugs-Ohnmacht

Neue Wohnung gefunden: die Lage ist toll, der Preis adäquat, die Freude unbändig. Bis einem bewusst wird, was abseits des Einpackens, Transportierens und Auspackens der unzähligen Umzugskisten und des Auseinander- und wieder Zusammenbauens alter oder neuer Möbel alles an Erledigungen dazu kommt – dann könnte es passieren, dass einem doch kurz schwarz wird vor Augen und sich ein dezenter Anflug von Überforderung oder Panik breitmacht.

Um euch diesen zumindest ansatzweise zu ersparen, haben wir eine kleine Umzugs-Checkliste mit den wichtigsten Punkten zusammen gestellt:

Meldezettel

Innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der neuen Unterkunft sollte man die neue Adresse am magistratischen Bezirksamt melden. Mitzunehmen ist hier unbedingt ein ausgefüllter Meldezettel, welcher auf den Ämtern zur freien Entnahme aufliegt beziehungsweise welcher auch online zum Ausdrucken verfügbar ist, sowie der Reisepass. Achtung, die Unterschrift vom Vermieter darf auf keinen Fall auf dem Meldezettel fehlen.

Strom und Gas

Hier gibt es verschiedene Varianten, nämlich zum einen die Abmeldung in der alten Wohnung und zum anderen die Anmeldung in der neuen Wohnung. Dann gilt des Weiteren zu berücksichtigen, ob ein Nachmieter für die alte Wohnung bekannt ist oder nicht, und ob Strom und Gas in der neuen Wohnung bereits vorhanden und nur umgemeldet, oder aber ganz neu angemeldet werden muss. Klingt kompliziert? Die Hotline der Wien Energie (0800 500 800) wird etwaige Unklarheiten mit Sicherheit liebevoll aus dem Weg räumen.

Fernwärme

Eine Fernwärmeheizung kann entweder in einer neuen Wohnung angemeldet werden oder in der alten Wohnung abgemeldet werden. Wahlweise geht dies auch telefonisch (01 313 26 66).

Fernseh- und Radiogebühren – GIS

Wer sich nicht zu jenen glücklichen, von der GIS befreiten Menschen zählen kann, die wahrscheinlich vorwiegend in studentischen Kreisen auszumachen sind, der sollte eventuell auch daran denken, dem Gebühreninfoservice des ORF den künftigen Wohnsitz zu melden. Am unkompliziertesten funktioniert dies wahrscheinlich über folgendes Online-Formular. An Vorwissen ist lediglich die Teilnehmernummer notwendig und schon ist das Ganze erledigt.

Mobilfunkanbieter

Egal, ob Orange, tele.ring oder bob: Die Möglichkeit, persönlich in einen der in Wien durchaus zahlreich vorhandenen Shops zu gehen und die neue Adresse einem lieben Mitarbeiter bekannt zu geben, besteht natürlich immer. Die meisten Anbieter haben jedoch auf ihrer Website auch einen Kundenbereich, wo man nach dem Einloggen recht unkompliziert den neuen Wohnsitz bekannt geben kann, oder ein Online-Formular zum Ausfüllen.

Banken und Kreditkartenunternehmen

Bezüglich der Adressänderung für sämtliche Bank-Angelegenheiten wie etwa Einziehungsaufträge sollte man sich am besten kurz mit seinem persönlichen Bankbetreuer zusammen setzen – mit Terminvereinbarung eine relativ schmerzfreie Angelegenheit.

Bei Kreditkartenunternehmen ist die Bekanntgabe der neuen Adresse schriftlich, also per Post oder per Fax, zu empfehlen. Mitzuschicken sind in diesem Fall der Name, die Kartennummer, die alte sowie die neue Adresse und natürlich eine Unterschrift.

Haushaltsversicherung und sonstige Versicherungen

Bezüglich der Haushaltsversicherung und diverser anderer Versicherungen wie einer Lebens- oder einer speziellen Unfallversicherung ist es am besten, je nach Anbieter nachzufragen, ob man die aktuellen Daten per Telefon oder per Post beziehungsweise Fax übermitteln soll.
Vorsicht bei Haushaltsversicherungen: Je nach Größe der neuen Wohnung kann die Höhe der Versicherung angepasst werden.

Ausbildungsstätte

Auch an eure Ausbildungsstätte solltet ihr denken, wenn Sammelzeugnisse und Ähnliches auch in Zukunft bei der richtigen Adresse landen sollen. Meist gibt es auf den jeweiligen Homepages einen eigenen Zugang, bei dem man sich einloggen und Daten wie Adresse oder Telefonnummer ändern kann, wie auf der Uni Wien etwa der Univis-Zugang.

Arbeitgeber

Ja, auch diesem sollte so bald als möglich Bescheid gegeben werden. Bei größeren Unternehmen wird dafür die Personalabteilung zuständig sein, bei der man je nach mehr oder weniger penibler Behandlung vielleicht daran denken sollte, den neuen Meldezettel oder zumindest eine Kopie mitzunehmen, bei kleineren, persönlicheren Unternehmen einfach kurz mit den Chefitäten beziehungsweise dem Sekretariat quatschen.

Finanzamt

Als Bezieher von Familienbeihilfe sollte man seinen Umzug relativ schnell jenem Finanzamt melden, welches für den Hauptwohnsitz zuständig ist. Hierfür reicht im Prinzip ein formloses Schreiben mit Angabe der neuen Adresse und der Sozialversicherungsnummer. Ist man nicht mehr im Genuss des Beihilfen-Privilegs, kann man sich mit dem Finanzamt ein wenig mehr Zeit lassen, nämlich konkret bis zur nächsten Arbeitnehmerveranlagung beziehungsweise bis zum Steuerausgleich.

Krankenkasse

Jetzt noch die Krankenkasse (außer diesen Schritt übernimmt der Arbeitgeber) und dann naht schon beinahe das Ende der Checkliste … Bei den Versicherungsanstalten WGKK und BVA gibt es zum Beispiel gleich auf der jeweiligen Startseite der Homepage den Bereich Online-Services mit dem Menüpunkt Adressänderung.

Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften

Wenn ihr Bezieher eines Abos von Zeitungen oder Zeitschriften seid, dann empfiehlt es sich, den jeweiligen Verlag bis etwa zwei bis drei Wochen vor dem Umzug von eurer neuen Wohnadresse zu informieren. Um vollkommen sicher zu sein, dass nicht trotzdem eure heiß geliebte und freudig erwartete Zeitschrift irgendwo im Nirvana verschwindet, kann bei der Post ein Nachsendeauftrag eingerichtet werden.

Post – Nachsendeauftrag

Um seine Post an eine neue Adresse nachgesendet zu bekommen, muss man sich, lediglich mit einem amtlichen Lichtbildausweis bewaffnet, auf den Weg in eine der Postfilialen machen und diesen (entgeltlich) einrichten lassen. Der Nachsendeauftrag gilt dann für höchstens drei Monate, wobei er immer wieder verlängert werden kann bzw. auch ein kürzerer Zeitraum für die Nachsendungen ausgewählt werden kann.

Hundebesitzer

Die Hundebesitzer unter euch müssen auch daran denken, den lieben Vierbeiner in einen neuen Zuständigkeitsbereich umzumelden. Zuständig dafür ist in Wien die MA6 für Rechnungs- und Abgabenwesen und diese ist so modern, dass man, eines klassischen Magistrates eigentlich ganz unwürdig, keine stundenlangen Wartezeiten in Kauf nehmen muss, sondern die neue Hunde-Unterkunft ganz einfach per Online-Formular melden kann.

Verwandte, Freunde, Bekannte

Zu guter Letzt ist es vielleicht noch ratsam, die Familie sowie Freunde und Bekannte im In- und Ausland von seinem Umzug zu informieren – wahrscheinlich reicht mittlerweile eine Facebook-Nachricht, teilweise sind ja auch Omis und Opis schon mit einem eigenen Account vertreten.

Weitere Kleinigkeiten

Wer nach diesem Marathon noch ein wenig Kraft hat, kann sich zusätzlich um folgende Kleinigkeiten kümmern, die nun quasi schon als Fleißaufgabe angesehen werden können: Man könnte zum Beispiel seine Namensschilder an der neuen Wohnungstür, am Postkasten und an der Gegensprechanlage befestigen (lassen), sich den begehrten Tür-Aufkleber „Bitte kein Reklamematerial“ besorgen (dazu schickt man ein mit 0,55 Euro frankiertes Rückkuvert mit der neuen Adresse an Postfach 7000, 1171 Wien, Kennwort „Bitte kein Reklamematerial“), oder aber man informiert sich darüber, wo der nächste Supermarkt ist und holt sich erst einmal ein Sixpack Bier.

 

Voilá, der Umzugs-Streber ist geboren!

2 Kommentare

  1. DasO

    29. Februar 2012

    Sonderurlaub
    Falls man fest angestellt ist, sollte man unbedingt versuchen 1-2 Tage Sonderurlaub zwecks Umzug beim Arbeitgeber herauszuschlagen.

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  2. alannah

    3. März 2012

    Einpacken
    …nicht zu früh schon alles in Kisten verstauen, man braucht immer wieder was anderes und muss es dann erst mühsam wieder rauskramen, falls man es findet! 😉

    Reply

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