30. September 2011

David vs. Facebook continued

Facebook erhitzt momentan mit twitter-esken Änderungen der Seite und der Möglichkeiten die Gemüter. Im Zuge dessen macht auch ein weiterer Hoax die Runde, der besagt, dass der User FreundInnen bitten muss, ihm oder ihr nicht zu ‘folgen’.

Datenschutz-Erregung im großen Stil verfolgt indessen eine Gruppe Wiener StudentInnen, die eine Klage gegen Facebook Irland eingebracht haben, die darauf basiert, dass Facebook europäisches Datenschutzrecht missachtet.

Die Wiener Gruppe hatte bei Facebook angefragt, ihnen eine Kopie der über sie gespeicherten Informationen zu übermitteln. Dazu sind sie laut europäischem Datenschutzrecht befugt, selbiges macht es Konzernen zur Pflicht, diese Daten auch tatsächlich herzugeben.

Die Anzeige wurde unlängst um sechs weitere Punkte erweitert und umfasst nun auch den umstrittenen ‘Like’-Button. Die datenschutzrechtliche Relevanz des Buttons ergibt sich dadurch, dass während man bei Facebook angemeldet ist, Daten über andere aufgerufene Seiten an Facebook übermittelt werden, sofern diese einen Like-Button enthalten. Das ist auch dann der Fall, wenn der Button gar nicht angeklickt wird. Auch nachdem man sich ausgeloggt hat wird bei einem Aufruf einer Seite, die durch einen Like oder Share-Button mit Facebook verbunden ist, die eigene Account-ID an Facebook geschickt. Auch die Privatsphäre-Einstellungen bei Bildern sind den Wiener DatenschützerInnen zu leicht zu umgehen.

Die Gruppe, die sich Europe-v-Facebook nennt, hat User dazu aufgerufen, ebenfalls ihre Daten zu verlangen. Für diese Auskunftsansuchen besteht eine 40-tägige Frist, die im Fall von vielen Anfragen vor kurzem abgelaufen ist. Facebook hat nun E-Mails an die AnsucherInnen geschickt, in denen mitgeteilt wird, dass man sich nicht an die Frist halten wird. Der Konzern beruft sich darauf, mit den vielen Anfragen überfordert zu sein, was aus der Sicht von Europe-v-Facebook angesichts der Größe des Unternehmens und des bestehenden Finanzvolumens wohl kaum eine angebrachte Reaktion darstellt. Und es wird kein Geheimnis daraus gemacht, dass man auch in Zukunft nicht vorhat, tatsächlich Auskunft an die User über alle gespeicherte Daten zu geben: Facebook hat die angefragten Daten teilweise zum ‘Geschäftsgeheimnis’ erklärt. Zusätzlich lautet die Verteidigung, dass weitere Daten sehr schwer zu bekommen seien und außerdem ‘geistiges Eigentum’ von Facebook darstellen.

In einer Reaktion auf diese Entwicklungen gab Europe-v-Facebook bekannt, weiter gegen Facebook vorgehen zu wollen. Die Gruppe geht davon aus, dass die Aussagen von Facebook rechtlich unhaltbar sind und das Unternehmen momentan, angesichts von 22 Anzeigen, keine weiteren Beweise in Form von gespeicherten Daten, die es nicht geben dürfte, liefern will. Denn wer nichts zu verstecken hat, hat auch nichts zu befürchten.

Kommentieren

Die Emailadresse wird nicht angezeigt